Rechtsprechung
ArbG Ludwigshafen, 19.07.2006 - 8 Ca 762/06 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 19.07.2006 - 8 Ca 762/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 11 Ta 153/06
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 11 Ta 153/06
Prozesskostenhilfe
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschuss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 19.07.2006 - 8 Ca 762/06 - wird zurückgewiesen.die im Verfahren 8 Ca 60/06 bewilligte Prozesskostenhilfe auch auf den im Verfahren 8 Ca 762/06 geschlossenen Vergleich zu erstrecken.
Lediglich versehentlich sei der Vergleich, der auch dieses Verfahren beendet habe, in dem Verfahren 8 Ca 762/06 geschlossen worden.
Der unter kostenrechtlichen Gesichtspunkten gesehene Fehler des Klägers, den Vergleich nicht im Verfahren 8 Ca 60/06 geschlossen zu haben, sondern im Verfahren 8 Ca 762/06 kann nicht dadurch rückwirkend korrigiert werden, dass dem Kläger nach Beendigung der Instanz auch im Verfahren 8 Ca 762/06 für den Vergleich Prozesskostenhilfe bewilligt wird.
Für das Verfahren 8 Ca 762/06 konnte das Arbeitsgericht daher zutreffend am 29.06.2006 nicht mehr rückwirkend Prozesskostenhilfe bewilligen, da dieses Verfahren durch Vergleichsabschluss am 08.05.2006 seine Beendigung gefunden hatte.
Den ursprünglichen Prozesskostenhilfeantrag des Klägers hat der Klägervertreter ausdrücklich im Gütetermin am 08.05.2006 für das Verfahren 8 Ca 762/06 zurückgenommen, obwohl er im Zeitpunkt der Rücknahme wusste, dass er in diesem Verfahren andere Rechtstreitigkeiten in Ziffer 5 des abgeschlossenen Vergleiches bereits mit erledigt hatte.